Wie viel Belastung ist noch erträglich?

Am 21.03.2023 hat die Kommunalaufsicht eine Genehmigung des Urbarer Haushaltsplans für 2023 versagt. Dies bedeutet, dass die Gemeinde nur Aufwendungen tätigen bzw. Auszahlungen leisten darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist, oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Daraus folgt, dass sie keine Investitionen bzw. Aufträge vergeben darf, die erst im Haushalt 2023 veranschlagt sind.

Der Ergebnishaushalt 2023 der Ortsgemeinde Urbar weist einen Fehlbetrag von etwas mehr als 1,3 Millionen Euro aus. Nun stellt sich die Frage, wie dieses Minus verringert werden und der Haushalt genehmigt werden kann. Es steht die Forderung der Kommunalaufsicht im Raum, den Ergebnishaushalt auszugleichen. Dies ist beinahe utopisch, da zuletzt vor einigen Jahrzehnten der Urbarer Haushalt einmal ausgeglichen war. Es ist daher unabdingbar, geplante Ausgaben zu verringern und zu versuchen, Einnahmen zu erhöhen. In seiner Sitzung im Januar 2023 haben sich alle Ratsmitglieder schwergetan, die Hebesätze zu erhöhen. Nach intensiven Beratungen waren dann folgende Kompromisse entstanden:

  • Grundsteuer A von 325 v.H. auf 385 v.H. (plus 18%)
  • Grundsteuer B von 380 v.H. auf 485 v.H. (plus 28%)
  • Gewerbesteuer 380 v.H. auf 395 v.H. (plus 4 %)

Die Kommunalaufsicht merkt an, dass der bundesweit durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B bei 550 v.H. liegt, was einer Erhöhung um 45% entsprechen würde. Die Gewerbesteuer könne auf bis zu 995 v.H. angehoben werden. Dies wäre eine Erhöhung von 162% und somit eine mehr als zweieinhalbfach höhere Belastung der Gewerbetreibenden.

Solch eine Politik der einfallslosen Steuererhöhungen in diesem Maße wird es mit der Urbarer CDU nicht geben.

Wir müssen dringend versuchen, die Ausgaben zu verringern und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen. Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen wäre ein erster Schritt in diese Richtung.

Die CDU-Fraktion im Gemeinderat wird sich daher dafür einsetzen, dass die geplanten Investitionen für eine Mensa (Haushaltsansatz für Planung und Vergabe 850.000 €) im Zuge der Ganztagsbetreuung noch einmal überdacht werden. Auch Projekte wie das neue Verkehrskonzept (Ansatz 68.000 €) müssen auf den Prüfstand.

Es muss versucht werden, eine Balance zwischen Ausgabenkürzungen und möglichst geringer Erhöhung der Abgabenbelastung für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende zu erreichen.